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Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Autofahrerin und E-Scooter-Fahrer berauscht

Die Polizei erwischte am 10.07. und 11.07.2021 in Neu-Ulm eine Autofahrerin und einen E-Scooter-Fahrer, welche betrunken, bzw. unter Drogeneinfluss unterwegs waren.

Autofahrerin reagiert zunächst nicht auf Anhaltesignale
Am frühen Samstagnachmittag erregte eine 43-jährige Pkw-Fahrerin die Aufmerksamkeit einer Neu-Ulmer Polizeistreife. Die Streifenbesatzung befuhr die Memminger Straße von der Innenstadt kommend in Richtung Ludwigsfeld. Die 43-Jährige fuhr zu dieser Zeit mit ihrem Pkw vor der Streifenbesatzung und fiel durch ihre unsichere Fahrweise auf. Deshalb sollte die Pkw-Fahrerin für eine Kontrolle der Fahrtüchtigkeit angehalten werden. Eine Anhaltung war hier zunächst nicht möglich, da auf Anhaltesignale der uniformierten Streifenbesatzung nicht reagiert wurde und der Pkw letztendlich erst etwa einen Kilometer nach der Feststellung angehalten und kontrolliert werden konnte. Bei der Kontrolle stellte sich der Grund für die Fahrunsicherheit schnell heraus, da die Fahrzeugführerin deutlich nach Alkohol roch. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht, da dieser einen Wert von deutlich über der 1,1 Promille-Grenze ergab.

Bei der 43-Jährigen wurde aufgrund des festgestellten Alkoholwertes eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt, der Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt und die Pkw-Schlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt. Nach Beendigung aller Maßnahmen wurde die 43-Jährige wieder entlassen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr infolge Alkohol.

E-Scooter-Fahrer muss zur Blutentnahme
Bei einer weiteren Kontrolle kam in der Nacht auf Sonntag, 11.07.2021, gegen 01.00 Uhr, in Neu-Ulm. Dort wurde ein 32-Jähriger im Bereich der Hermann-Köhl-Straße mit einem E-Scooter zur Kontrolle angehalten. Bei der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch sowie drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein durchgeführter, freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert über der 0,5 Promille-Grenze an. Ein Drogenvortest konnte nicht durchgeführt werden, weshalb letztendlich bei dem 32-jährigen Mann eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Auch der 32-Jährige konnte nach den durchgeführten Maßnahmen wieder entlassen werden. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.

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