Corona-Pandemie: Stand und aktuelle Maßnahmen im Kreis Neu-Ulm
Im Rahmen eines Pressegesprächs hat das Landratsamt Neu-Ulm heute, am 17.03.2020, um 13.30 Uhr, über folgende Maßnahmen in Bezug die Coronavirus-Pandemie informiert.
Insgesamt sind aktuell 16 Fälle mit einer Coronavirus-Erkrankung im Landkreis Neu-Ulm gemeldet.
Zunahme um sechs Fälle von Montag, 16.03., auf Dienstag, 17.03.2020. Aktuell wird keine Person auf einer Intensivstation betreut. Eine Person ist stationär in einer Klinik in Behandlung.
Ausrufung des Katastrophenfalls
Die Bayerische Staatsregierung hat gestern, 16.03.2020, den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit wurde auch im Landkreis Neu-Ulm der Katastrophenfall ausgerufen. Grund für die Ausrufung des Katastrophenfalls:
Im Katastrophenfall können entsprechende Maßnahmen, die aufgrund der raschen Ausbreitung des Coronavirus notwendig sind, besser koordiniert werden. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), die im Katastrophenfall im Landkreis einzuberufen ist, hat gestern im Landratsamt Neu-Ulm ihre Arbeit aufgenommen und wird die weiteren Maßnahmen für den Landkreis koordinieren. Es finden täglich Besprechungen mit weiteren Fachberatern (z. B. Polizei, Rettungsdienste) und Akteuren statt, um über die aktuelle Situation zu berichten, tagesaktuell reagieren und Maßnahmen ergreifen zu können.
Ruhe bewahren – Grundversorgung ist sichergestellt
Wir bitten die Bevölkerung, Ruhe zu bewahren und sich an die Anordnungen, welche die Bayerische Staatsregierung erlassen hat, zu halten. Es besteht kein Anlass zur Panik. Die Grundversorgung ist weiterhin sichergestellt. Die hierfür erforderlichen Geschäfte bleiben weiter geöffnet. Deshalb besteht auch keine Notwendigkeit für Hamsterkäufe.
Folgende Läden bleiben geöffnet:
- Lebensmittelhandel
- Getränkemärkte
- Banken
- Apotheken
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Filialen der Deutschen Post AG
- Tierbedarf
- Bau- und Gartenmärkte
- Tankstellen
- Kfz-Werkstätten
- Reinigungen
- Online-Handel
- Friseure
Schließung des Landratsamtes mit Außenstellen
Das Landratsamt in Neu-Ulm (mit Außenstelle Albrecht-Berblinger Straße) und Illertissen sowie alle Kreiseinrichtungen sind seit Dienstag, 17. März 2020, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Kreisbehörde wird aufrechterhalten, Bürgeranliegen werden weiterhin telefonisch und per E-Mail bearbeitet. Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und dringenden Fällen möglich und wenn der Bürger bzw. die Bürgerin frei von Krankheitssymptomen ist. Hierfür wird um eine vorherige schriftliche (z. B. E-Mail) oder telefonische Vereinbarung gebeten. Termine bitte direkt über die jeweiligen Mitarbeiter vereinbaren. Die jeweiligen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterseiten der Website des Landkreises Neu-Ulm unter www.landkreis.neu-ulm.de – Telefonzentrale: 0731/70400
Kfz-Zulassungsstelle
Komplett geschlossen ist ab Mittwoch, 18.03.2020, die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Illertissen. Eine Terminvereinbarung ist dann nur noch über die Kfz Zulassung in Neu-Ulm möglich. Telefonische Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle: 0731/70404448
Einrichtung eines Bürgertelefons
Telefonische Auskünfte täglich von 08.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0731/7040-5050
Die Corona-Krise wirft vielfältige Fragen auf. Deshalb richtet das Landratsamt Neu-Ulm ein Bürgertelefon ein.
Ab morgen, Mittwoch, 18. März 2020, ist die Hotline freigeschaltet. Unter der Telefonnummer 0731/7040-5050 werden täglich von 08.00 bis 17.00 Uhr, auch am Samstag und Sonntag, Fragen entgegengenommen und – wenn möglich – sofort beantwortet.
Kompliziertere Fragen, zu deren Beantwortung zum Beispiel medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, werden an die Fachstellen weitergeleitet.
Das Bürgertelefon ist ein Zusatzangebot zu den ständigen Informationsplattformen, die das Landratsamt, aber auch andere Stellen (z.B. Robert-Koch-Institut etc.) bieten.
Notgruppen in Schulen und Kindertagesstätten
Notfallgruppen sollen nicht mehr als fünf Schüler/innen umfassen.
Die Notfallgruppen bestehen von 07.30 Uhr bis 13.00, an Schulen mit offenem und gebundenem Ganztagesangebot bis 16.00 Uhr.
Gegenüber der Bekanntmachung des Kultusministeriums können im Landkreis Neu-Ulm auch die Kinder in einer Notgruppe betreut werden, deren Eltern ehrenamtlich in Hilfsorganisationen/Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, THW) im Dienst sind: Voraussetzung ist, dass beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil ehrenamtlich für eine Blaulichtorganisation tätig ist.
In Abstimmung mit dem Schulamt wurde die Zielgruppe der Notfallgruppen des Weiteren um Kinder erweitert, bei denen nur ein Elternteil in einem medizinischen Beruf bzw. bei der Feuerwehr/Polizei/Rettungskräften arbeitet, um im Bedarfsfall die Systeme aufrechtzuerhalten.
Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung im Landkreis Neu-Ulm findet ab jetzt bis 31.03.2020 nur in schriftlicher Form statt.
Die Anmeldeunterlagen erhalten die Eltern von den Schulen (in der Regel per Post, falls nicht schon ausgegeben).
Die Eltern füllen die Unterlagen aus und schicken diese bis 31.03.2020 an die Schule zurück (Einwurf in den Briefkasten oder per Post). In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch telefonisch über das Sekretariat der Schule stattfinden.
Testverfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit entfallen vom Grundsatz her. Im begründeten Einzelfall können von der Schule und den Erziehungsberechtigten her dafür jedoch auch organisatorische Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes genügen.
Die Beratung zur Einschulung erfolgt telefonisch oder per Mail.
Das diesjährige Fristende für die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme des Einschulungskorridors ist der 14.04.2020. Spätestens bis zu diesem Datum senden die Eltern die Erklärung an die Schule.
Einrichtung Test-Station im Landkreis Neu-Ulm
Nach der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mitgeteilt, dass ab sofort ausschließlich Patienten mit Erkältungssymptomen auf das neuartige Coronavirus getestet werden.
Des Weiteren fragt die KVB ab, wo die Einrichtung mobiler Teststationen möglich ist. Der Landkreis Neu-Ulm hat eine entsprechende Prüfung vorgenommen und als Standort das Feuerwehrhaus in Senden an die KVB gemeldet. Aktuell wartet das Landratsamt Neu-Ulm auf die Rückmeldung der KVB, ob diese dort eine mobile Teststation einrichtet.
Kliniken
Um sich voll und ganz auf die anstehenden Aufgaben im Bezug auf das Coronavirus konzentrieren zu können, werden an den Klinikstandorten in Weißenhorn und Neu-Ulm ab sofort nur noch Notfälle angenommen.
Des Weiteren ist eine Kapazitätsausweitung der Kliniken geplant. Als Hilfskrankenhaus soll das Claretinerkolleg in Weißenhorn eingerichtet werden. Die entsprechenden Planungen und notwendigen Maßnahmen hierfür sind angelaufen.
Aufruf an medizinisches Personal, sich zu melden
Allgemein wird mit einer weiteren Verbreitung des Coronavirus gerechnet. Um das Gesundheitssystem und die Kräfte, die bereits im Einsatz sind, zu verstärken, wendet sich der Einsatzstab am Landratsamt Neu-Ulm frühzeitig an alle Bürgerinnen und Bürger, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen, aber derzeit nicht im Gesundheitssektor arbeiten. Bitte melden Sie sich bei den Kliniken unter der Telefonnummer 07309/870-1511.
Besonders Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung sind gesucht. Sie können das Personal in den Krankenhäusern oder Praxen verstärken, unterstützen und entlasten. Es geht nicht um einen sofortigen Einsatz, sondern um die Vorbereitung für eine Lage, die den verstärkten Einsatz medizinisch erfahrener Kräfte gegebenenfalls erforderlich macht!
Keine Einschränkungen bei den Öffnungszeiten der Abfallentsorgungseinrichtungen des Abfallwirtschaftsbetriebs
Die Restmüllabfuhr im Landkreis Neu-Ulm erfolgt derzeit weiter ohne Einschränkungen im bisherigen Rahmen.
Für die Öffnungszeiten des Müllheizkraftwerks und des Entsorgungs- und Wertstoffzentrums in Weißenhorn gibt es aktuell keine Einschränkungen. Anlieferungen sollten jedoch auf ein notwendiges Maß begrenzt werden.
Für den Fall übermäßiger Anlieferungen behält sich der Abfallwirtschaftsbetrieb vor, die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände auf eine betriebssichere Anzahl zu beschränken. Alle anderen Anlieferer müssen gegebenenfalls vor dem Tor auf den Einlass innerhalb der Öffnungszeiten warten.
Um Anlieferer und Personal zu schützen, wird gebeten bei der Anlieferung den notwendigen Abstand einzuhalten.
Bezüglich der Öffnungszeiten des gemeindlichen Wertstoffhofes wird gebeten, sich direkt mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.



