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Aktuelle Entwicklungen im Kreis Neu-Ulm zum Coronavirus – 09. März 2020

Das Landratsamt Neu-Ulm informiert zur aktuellen Lage zum Virus COVID-19 (Corona) im Landkreis Neu-Ulm vom 09.03.2020.

Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm liegen aktuell zwei bestätigte Fälle vor, dass sich Bürger aus dem Landkreis Neu-Ulm mit dem Coronavirus infiziert haben. Das teilte der Öffentliche Gesundheitsdienst heute, 09.03.2020, Stand 12.30 Uhr, in einem Pressegespräch mit. Bei den aktuellen Fällen handelt es sich um die beiden Erkrankten, die am Donnerstag, 05.03.2020, beim letzten Pressegespräch zum Thema Coronavirus im Landratsamt Neu-Ulm bekannt gegeben wurden. Beide Patienten befinden sich nach wie vor in Quarantäne.

Im Fall der drei Kinobesucher mit Wohnsitz im Landkreis Neu-Ulm, welche vor zwei Wochen in Neu-Ulm die gleiche Vorstellung wie eine erkrankte Person aus dem Landkreis Göppingen besucht hatten, gibt es positive Neuigkeiten. Bei den drei Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft worden waren, war der Rachenabstrich zum Ende der häuslichen Absonderung negativ. Das heißt, das Coronavirus konnte nicht nachgewiesen werden. Sie haben sich nicht angesteckt. Ihre Quarantäne endete am Samstag, 07.03.2020. Am Sonntag, 08.03.2020, durften sie ihre Wohnung wieder verlassen. Auch die Kinobesucher in Sitznachbarschaft aus den anderen Landkreisen konnten ohne Infektion aus der Quarantäne entlassen werden.

Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen

Am Samstag, 07. März 2020, hat das Bayerische Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder nach ihrer Rückkehr aus Risikogebieten wie zum Beispiel Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Ziel ist es, die Verbreitung des Virus in Schulen und Kindertageseinrichtungen zu unterbinden.

Ein weiterer Hinweis zur Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten beim Auftreten von COVID-19-Verdachts- und Erkrankungsfällen kam am Samstag, 07. März 2020, vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Darin wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Schulklasse zwei Tage dem Unterricht fern bleiben soll, falls ein Mitschüler oder eine Mitschülerin  aus dieser Klasse als Verdachtsfall für eine COVID-19-Erkrankung gilt. Im Landkreis Neu-Ulm sind am Wochenende zwei solcher Verdachtsfälle gemeldet worden. Hierbei handelt es sich um einen Schüler des Nikolaus-Kopernikus-Gymnasiums in Weißenhorn sowie eine Schülerin an der Realschule Weißenhorn, die zum Skifahren in Südtirol waren. Beide Schüler befinden sich seit Samstag in häuslicher Quarantäne. Die jeweiligen Schulleiter wurden letzte Nacht, 08.03.2020, informiert, so dass die beiden betroffenen Klassen heute und morgen zu Hause bleiben müssen. Eine bestätigte Erkrankung liegt für diese beiden Fälle jedoch noch nicht vor. Der KV-Arzt (Kassenärztiche Vereinigung) hat die Abstriche gemacht. Sobald das Ergebnis bekannt ist, wird das weitere Vorgehen entschieden.

Umgang mit Veranstaltungen

Der bayerische Coronavirus-Krisenstab hat sich am Sonntag, 08. März 2020, unter anderem mit der Frage der Risikobewertung von Großveranstaltungen befasst. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte anschließend in München, dass sie den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn begrüßt, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern vorerst abzusagen. Deshalb empfehle sie den Veranstaltern ein solches Vorgehen auch für Bayern.

Der Umgang mit Veranstaltungen sollte nach Ansicht des Krisenstabs von den Veranstaltern und zuständigen lokalen Behörden weiterhin anhand der Prinzipien des Robert Koch-Instituts geprüft werden. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html).

Der Öffentliche Gesundheitsdienst im Landkreis Neu-Ulm schließt sich den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts an. Veranstalter werden gebeten, diese Prinzipien für ihre jeweilige Veranstaltung zu prüfen und gegebenenfalls danach zu handeln. Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät die Veranstalter anhand dieser Prinzipien des Robert Koch-Instituts.

Bandansage des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird aktualisiert

Es wurde bemängelt, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst über das Wochenende nicht erreichbar gewesen sei und nur eine Bandansage mit dem Hinweis auf die Notrufnummer 112 zu hören war. Das Gesundheitsamt war über das Wochenende besetzt und hat sich dabei voll und ganz auf die operativen Aufgaben konzentriert. Zudem war eine Ärztin in Rufbereitschaft, so dass sie im Notfall über die Rettungsleitstelle (112) kontaktiert werden konnte.

Grundsätzlich gilt: Wer unter Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall leidet und in den letzten 14 Tagen in einem der Coronavirus-Risikogebiete war oder Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall hatte, sollte alle nicht notwendigen Kontakte zu anderen Menschen vermeiden und zu Hause bleiben. Man sollte sich umgehend telefonisch mit der Hausarztpraxis in Verbindung setzen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen. Des Weiteren steht die Bürgerhotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für Fragen unter der Telefonnummer 09131/6808-5101 zur Verfügung. Diese Nummern wurden unter anderem in den Medien und auf der Website des Landkreises Neu-Ulm veröffentlicht. Diese Hinweise wurden nun auch auf der Bandansage des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie des Landratsamtes aufgenommen.

Grundsätzlich arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes seit Wochen mit Nachdruck daran, die Infektionsketten zu unterbrechen.

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