Landkreis Günzburg: Besuchsverbot in Kliniken und Altenheimen
Das Landratsamt Günzburg erlässt folgende Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime, akut-stationäre Einrichtungen sowie Reha-Einrichtungen und Krankenanstalten
Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern im Landkreis Günzburg werden untersagt! Alle Veranstaltungen (auch private) mit über 100 Personen müssen beim Landratsamt angezeigt werden.
Alten- und Pflegeheime, akut-stationäre Einrichtungen, sowie Reha-Einrichtungen und Krankenanstalten im Landkreis Günzburg dürfen ab sofort, 12.03.2020, von Besuchern bis auf weiteres nicht betreten werden.
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche, das Betreten durch Handwerker für nicht aufschiebbare bauliche Maßnahmen am Gebäude sowie durch Angehörige bei Vorliegen eines dringenden Notfalls. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen.
Aktuell erhöhen sich täglich die Zahlen derer, die nachweislich am neuen Coronavirus erkrankt sind und auch die Zahl der begründeten Verdachtsfälle steigt an. Im Landkreis Günzburg gibt es zwei bestätigte Fälle einer Infektion mit dem Coronavirus. Es sind zahlreiche Personen als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in häuslicher Quarantäne. Täglich kommen neue Verdachtsfälle sowie bestätigte Fälle hinzu. Da sich in den letzten Wochen viele Personen in Risikogebieten aufgehalten haben, ist davon auszugehen, dass sich viele Personen mit dem Virus angesteckt haben. Die zugrundeliegenden Infektionsketten sind weit verzweigt und es gibt eine große Zahl infizierter Personen, die asymptomatisch sind. Eine Ansteckung wird oft gar nicht bemerkt, weil diese ohne Symptome verläuft. Symptome können auch für eine Erkältung oder einen grippalen Infekt gehalten werden. Es handelt sich bei dem Ausbruchsgeschehen um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Es ist daher möglich, dass Besucher ohne ihr Wissen krank sind, ihre Symptome nicht in den Zusammenhang mit dem Coronavirus bringen bzw. diese verharmlosen. So können in den Alten- und Pflegeheimen sowie in Reha- und Akutkliniken betreute Personen leicht infiziert werden.
Durch das neue Coronavirus sind laut Angaben des Robert-Koch-Institutes folgende Personen besonders gefährdet:
Personen ab 50 Jahren: das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das
weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken. Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte erst später zum Arzt gehen.
Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
Bei älteren Menschen, die zusätzlich ein Grunderkrankung haben, ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt. Beim Vorliegen mehrerer Grunderkrankungen (Multimorbidität) ist das Risiko nochmals höher als bei nur einer Grunderkrankung.
Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.
Diese Allgemeinverfügung im Wortlaut (PDF): HIER
Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern
Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern im Landkreis Günzburg werden untersagt!
Alle Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen angezeigt werden
Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen von 100 bis 499 Personen sind dem Landratsamt Günzburg unter corona@landkreis-guenzburg.de anzuzeigen. Die Anzeige soll folgende Informationen beinhalten: Ort, Datum, Uhrzeit, Personenanzahl, Veranstaltungsinhalt.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung, den 12.03.2020, in Kraft und gilt bis einschließlich 19.04.2020.
Hinweis:
Für Veranstaltungen unter 500 Personen wird empfohlen, die Durchführung von einer Risikobewertung abhängig zu machen.
Diese Allgemeinverfügung im Wortlaut (PDF): HIER



