Kreis Günzburg: Heckenpflege – rabiates Eingreifen in die Natur oder wichtige Pflege
Für den Erhalt und eine naturnahe Entwicklung brauchen Hecken eine fachgerechte Pflege. Ihre vielfältigen Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Wind- und Erosionsschutz können sie dauerhaft nur bei entsprechender Pflege gewährleisten. Aber warum? Sind Hecken nicht etwas Natürliches, was die Natur schon seit Urzeiten alleine regelt?
Die Antwort lautet: Nicht ganz! Prinzipiell würden an vielen Standorten, wie beispielsweise Wiesen, Äckern und auch in Gärten, Gehölze aufwachsen, wenn keine Nutzung mehr stattfinden würde und diese sich selbst überlassen bleiben. So entwickelt sich mit der Zeit auf natürliche Weise auf ungenutzten Flächen eine Heckenstruktur. Nur bleibt in der Natur eine Hecke nicht auf Dauer eine Hecke, sondern entwickelt sich weiter und würde irgendwann zu einem Wald heranwachsen, da sich die dominanten Baumarten mit der Zeit durchsetzen würden. Bei einer sich selbst überlassenen Hecke würde es in den ersten 10 Jahren immer nur aufwärtsgehen: größer, breiter, dichter und schöner, aber dann beginnt das verdrängen der schwächeren Sträucher. Schlehe, Weißdorn und Haselnuss bringen das Pfaffenhütchen, die Eberesche und selbst den schwarzen Holunder so in Bedrängnis, dass diese Sträucher nach 20 Jahren oft völlig verschwunden sind. Demnach kann sich die Hecke als Teil der Kulturlandschaft, welche nicht ganz natürlich und urwüchsig ist, nicht sich selbst überlassen werden, wenn man diesen besonders schutzwürdigen, dichten Wuchs, die entsprechende Fauna und das typische Heckenklima erhalten will.
Es ist wichtig für den Erhalt von Hecken, dass diese eine regelmäßige Pflege erfahren. Deshalb sollten jährliche Pflegeabschnitte gebildet werden und ein „auf den Stock setzen“ dieser Hecken in der freien Natur nur abschnittsweise und nie auf ganzer Länge erfolgen. So haben Tiere die Möglichkeit, in einem anderen Abschnitt der Hecke Schutz und Nahrung zu suchen, welcher nicht auf den Stock gesetzt wurde.
Als wichtige Grundregeln zur Heckenpflege sind zu beachten:
- Die Pflegearbeiten sollten bei Hecken erst außerhalb der Vogelbrut- und Aufzuchtzeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden.
- Das abschnittsweise „auf den Stock setzen“ sollte alle 10 bis 20 Jahre erfolgen.
- Jährliche Pflegabschnitte sollten auf mehrere Bereiche aufgeteilt werden, die nicht mehr als 20 Prozent der Gesamtlänge umfassen sollten.
- Den Rückschnitt sollte auf circa 20 bis 40 cm über dem Boden vorgenommen werden.
- Ausgewählte Bäume als „Überhälter“ sowie einzelne mit Dornen bewehrte Sträucher wie z. B. Weißdorn, Schlehen usw. belassen.
- Stehendes und liegendes Totholz erhalten.
- Das Schnittgut in Teilbereichen als Gestrüpphaufen einbringen.
Wenn nun jedes Jahr ein anderer Heckenabschnitt „auf den Stock gesetzt“ wird, entstehen Heckenabschnitte, die ein unterschiedliches Alter aufweisen, da jedes Jahr praktisch ein neuer Bereich nach der Pflege frisch aufwachsen muss. Diese Hecke mit nun unterschiedlichen Altersstrukturen bietet als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gute Voraussetzungen für eine große Artenvielfalt. Für den Arten- und Biotopschutz sind solche Hecken unverzichtbar. Für zahlreiche Vogelarten sind sie Brut-, Nahrungs-, Aufzucht- und Rückzugsraum. Ähnliches gilt für Säugetiere wie z.B. Igel, Marder aber auch Insekten wie Bienen, Wespen und Hummeln, Schmetterlinge sowie Amphibien und Reptilien. Fast alle in Bayern natürlich vorkommenden Bäume und Sträucher können in Hecken vorkommen. Gerade die mit Dornen und Stacheln bewehrten Gehölze bieten hier Schutz- und Rückzugsraum für die Vogelwelt.
Oft sind diese Pflegemaßnahmen nicht schön anzusehen und manch Einer erschrickt beim Anblick der „Löcher“ in der Hecke, wo Gehölze auf den Stock gesetzt wurden. Die zurückgeschnittenen Gehölze treiben allerdings im Frühjahr relativ schnell wieder aus und die Lücke schließt sich langsam wieder. Richtig durchgeführte Heckenpflege ist also kein unsinniger, rabiater Eingriff in die Natur, sondern eine wichtige Maßnahme zum Erhalt von Hecken und Feldgehölzen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen die Naturschutzreferenten beim Landratsamt Günzburg, Telefonnummer 08221/95-307 bzw. 08221/95-343 bzw. 08221/95-585 zur Verfügung.



