Auch im Kreis Günzburg: Kontaktpersonen von Corona-Positiven müssen nun selbst informiert werden
Angesichts der inzwischen hohen Anzahl an gegen das Corona-Virus geimpfter Personen und überwiegend weniger schweren Krankheitsverläufe durch die Omikron-Variante wird das Kontaktpersonenmanagement weiter verschlankt, um die Gesundheitsämter zu entlasten. Dies teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit.
Konkret bedeutet dies, dass positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ihre Kontaktpersonen selbstständig informieren müssen. Eine Kontaktierung über das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr, das Gesundheitsamt spricht auch nur noch in Einzelfällen eine Quarantäne aus. Vielmehr sind die Kontaktpersonen aufgefordert selbstständig zu handeln, freiwillig Kontakte zu meiden und ein Selbstmonitoring durchzuführen.
Lediglich Hausstandsmitglieder und Kontaktpersonen, welche in medizinischen Bereichen arbeiten, müssen sich beim Gesundheitsamt melden, damit eine Quarantäne ausgesprochen werden kann.
Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen werden derzeit über die Online-Plattform Climedo informiert. Das Günzburger Gesundheitsamt weist allerdings darauf hin, dass die Information nur versendet werden kann, wenn bei der Testung eine Handynummer oder eine E-Mail-Adresse angegeben worden ist und diese vom Labor auch an das Gesundheitsamt übermittelt wurde.
Die Isolationsbescheinigungen können wie bisher per E-Mail angefordert werden.
Weitere Informationen dazu gibt es für positiv Getestete wie auch für Kontaktpersonen auf der Homepage des Günzburger Landratsamts unter Infos für positiv Getestete | Landkreis Günzburg (landkreis-guenzburg.de) und Informationen für Kontaktpersonen | Landkreis Günzburg (landkreis-guenzburg.de)



