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Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Mehrere Betrunkene E-Scooter-Fahrer

Gleich mehrere Fahrer von E-Scootern nahmen es in Neu-Ulm nicht so ernst mit den auf für diese Fahrzeuge geltenden Promillegrenzen.

In der Nacht von Freitag auf Samstag führten Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm eine routinemäßige Verkehrskontrolle im Bereich am Petrusplatz durch. Bei der weiteren Überprüfung stellten die eingesetzten Beamten neben deutlichem Alkoholgeruch, noch eine schwankende Gangart bei dem entsprechenden Fahrzeugführer fest. Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte dabei einen Wert von über 1,30 °/°°. Im Rahmen der weiteren Sachbearbeitung konnte zusätzlich festgestellt werden, dass für den zugehörigen E-Scooter keinerlei Versicherungsschutz besteht.

Am Freitagabend kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm einen weiteren Fahrzeugführer mit dessen E-Scooter, da dieser den Beamten bereits mit einer schwankenden Fahrweise aufgefallen war. Bereits bei der Ansprache konnte der Grund für die unsichere Fahrweise schnell festgestellt werden. Denn bei dem 44-jährigen konnte ein deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte dabei einen Wert von annähernd 2,00 °/°°. Auch in diesem Fall konnte im Rahmen der weiteren Sachbearbeitung festgestellt werden, dass für den zugehörigen E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand.

Im weiteren Verlauf des Freitagabends führten Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm ebenfalls eine routinemäßige Verkehrskontrolle im Bereich der Ludwigstraße durch. Dabei stellten die eingesetzten Beamten erneut einen Atemalkoholgeruch bei dem entsprechenden E-Scooter-Fahrer fest. Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte dabei einen Wert von über 0,60 °/°°. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen musste der 40-jährige seinen Heimweg fußläufig antreten.

In allen Fällen mussten sich die Fahrer aufgrund der Alkoholisierung musste einer Blutentnahme unterziehen und sich nun bezüglich der Trunkenheit im Verkehr und nach einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

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