Neu-Ulm: Kontrolle eines Radfahrers endet fast im Knast
Am Donnerstag, um 22.55 Uhr, unterzog eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neu-Ulm einen schlangenlinienfahrenden Radfahrer in der Augsburger Straße einer Verkehrskontrolle.
Der Radfahrer hatte offensichtlich Gleichgewichtsprobleme und roch auch stark nach Alkohol. Aufgrund der Alkoholisierung war dem 44-jährigen Radler der angebotene Atemalkoholtest nicht möglich. Die Beamten brachten ihn zur Dienststelle, dort wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Bei der polizeilichen Überprüfung des Mannes stellten die Beamten dann noch fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen bestand. Der 44-Jährige konnte den Haftbefehl durch Zahlung von 381 Euro abwenden. Das Fahrrad des Mannes brachten die Beamten zur Unterbindung der Weiterfahrt und zur Eigentumssicherung ebenfalls zur Dienststelle. Der 44-Jährige muss sich in einem Strafverfahren nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.



